{"id":26194,"date":"2026-02-11T15:30:00","date_gmt":"2026-02-11T14:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hoenle.com\/press-article\/pta-hv-hoenle-ag-einladung-zur-ordentlichen-hauptversammlung\/"},"modified":"2026-02-11T15:30:00","modified_gmt":"2026-02-11T14:30:00","slug":"pta-hv-hoenle-ag-einladung-zur-ordentlichen-hauptversammlung","status":"publish","type":"ir_press_item","link":"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/press-article\/pta-hv-hoenle-ag-einladung-zur-ordentlichen-hauptversammlung\/","title":{"rendered":"PTA-HV: Hoenle AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Gilching, 11.Feb.2026<\/strong><\/p>\n<p>Hauptversammlung gem\u00e4\u00df \u00a7 121 Abs. 4a AktG<br \/>\n                <br \/><\/br>\n            <\/p>\n<p>Gilching (pta027\/11.02.2026\/15:30) &#8211;<br \/>\n                <em>Hoenle AG, Gilching<\/em>\n            <\/p>\n<p>ISIN DE0005157101, WKN 515710<\/p>\n<p>Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0005157101-GMET-202603<\/p>\n<p>\n                <em>Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung<\/em>\n            <\/p>\n<p>Wir laden hiermit unsere Aktion\u00e4re zu der<\/p>\n<p>\n                <em>am Dienstag, den 24. M\u00e4rz 2026, um 10.00 Uhr (MEZ)<\/em>\n            <\/p>\n<p>im Konferenzzentrum M\u00fcnchen der Hanns-Seidel-Stiftung e.V., Lazarettstra\u00dfe 33, 80636 M\u00fcnchen,<\/p>\n<p>stattfindenden diesj\u00e4hrigen<br \/>\n                <em>ordentlichen Hauptversammlung<\/em> der Hoenle AG ein.<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.<\/p>\n<p>\n                <em>I. Tagesordnung und Beschlussvorschl\u00e4ge<\/em>\n            <\/p>\n<p>\n                <em>1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hoenle AG zum 30. September 2025 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2025, des zusammengefassten Lageberichts f\u00fcr die Hoenle AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025 sowie des erl\u00e4uternden Berichts zu den Angaben nach \u00a7 289a und \u00a7 315a Handelsgesetzbuch<\/em>\n            <\/p>\n<p>Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Somit entf\u00e4llt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. Jahresabschluss, Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht f\u00fcr die Hoenle AG und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach \u00a7 289a und \u00a7 315a Handelsgesetzbuch sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n<p>Die genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>zug\u00e4nglich und k\u00f6nnen dort auch w\u00e4hrend der Hauptversammlung eingesehen werden. Ferner werden die genannten Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktion\u00e4re ausgelegt und in der Hauptversammlung n\u00e4her erl\u00e4utert werden.<\/p>\n<p>\n                <em>2. Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025<\/em>\n            <\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025 Entlastung zu erteilen.<\/p>\n<p>\n                <em>3. Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025<\/em>\n            <\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025 Entlastung zu erteilen.<\/p>\n<p>\n                <em>4. Beschlussfassung \u00fcber die Wahl des Abschlusspr\u00fcfers f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025\/2026 sowie \u00fcber die Wahl des Pr\u00fcfers f\u00fcr die Nachhaltigkeitsberichterstattung<\/em>\n            <\/p>\n<p>Gest\u00fctzt auf die Empfehlung des Pr\u00fcfungsausschusses schl\u00e4gt der Aufsichtsrat vor, zu w\u00e4hlen:<\/p>\n<\/p>\n<table>\n<tr>\n<td>a)<\/td>\n<td>Die RSM Ebner Stolz GmbH &amp; Co. KG, Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlusspr\u00fcfer und Konzernabschlusspr\u00fcfer f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025\/2026 gew\u00e4hlt.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Der Pr\u00fcfungsausschuss hat erkl\u00e4rt, dass seine Empfehlung frei von ungeb\u00fchrlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlm\u00f6glichkeiten beschr\u00e4nkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlusspr\u00fcferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537\/2014 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014).<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>b)<\/td>\n<td>Die RSM Ebner Stolz GmbH &amp; Co. KG, Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Pr\u00fcfer des Nachhaltigkeitsberichts f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025\/2026 f\u00fcr die Hoenle AG und den Konzern bestellt. Die Bestellung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gesellschaft verpflichtet ist, f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025\/2026 einen pr\u00fcfungspflichtigen Nachhaltigkeitsbericht f\u00fcr die Hoenle AG und\/oder den Konzern zu erstellen und ein Pr\u00fcfer f\u00fcr die Pr\u00fcfung dieses Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung zu bestellen ist.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Die Bestellung zum Pr\u00fcfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022\/2464 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur \u00c4nderung der Verordnung (EU) Nr. 537\/2014 und der Richtlinien 2004\/109\/EG, 2006\/43\/EG und 2013\/34\/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist. Gem\u00e4\u00df der vorgenannten Richtlinie m\u00fcssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der durch den Abschlusspr\u00fcfer oder &#8211; nach Wahlm\u00f6glichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats &#8211; einen anderen (Abschluss-)Pr\u00fcfer oder einen unabh\u00e4ngigen Erbringer von Best\u00e4tigungsleistungen zu pr\u00fcfen ist. Im Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger befindet sich ein Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie im Gesetzgebungsverfahren, das eine Bestellung dieses Pr\u00fcfers durch die Hauptversammlung vorsieht (&#8220;CSRD-Umsetzungsgesetz&#8221;). Es ist zu erwarten, dass das CSRD-Umsetzungsgesetz noch im weiteren Verlauf dieses Jahres in Kraft treten wird. Der aktuelle Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetz sieht vor, dass die Nachhaltigkeitsberichtpflichten in mehreren Schritten (Wellen) in Kraft treten. Dabei sollen im ersten Schritt zun\u00e4chst nur sehr gro\u00dfe Unternehmen zur Einf\u00fchrung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Diese sollen erstmals in 2026 \u00fcber das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 berichten m\u00fcssen (&#8220;1. Welle&#8221;). Betroffen sollen zun\u00e4chst nur Unternehmen sein, die bilanzrechtlich als &#8220;gro\u00df&#8221; gelten und entweder kapitalmarktorientiert oder ein Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen sind. Zus\u00e4tzliche Voraussetzung ist, dass sie im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen. Da die Hoenle Gruppe im Jahresdurchschnitt weniger als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besch\u00e4ftigt, w\u00e4re die Hoenle AG hiervon nicht betroffen. Nach dem aktuellen Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes sind Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt weniger als 1.000 Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen, erstmals f\u00fcr nach dem 1. Januar 2027 beginnende Gesch\u00e4ftsjahre zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die Hoenle AG w\u00e4re daher erstmals f\u00fcr das am 01. Oktober 2027 beginnende Gesch\u00e4ftsjahr zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts und zu dessen Pr\u00fcfung durch einen Nachhaltigkeitspr\u00fcfer verpflichtet. Da derzeit aber noch mit Sicherheit vorhergesehen werden kann, ob der Gesetzesentwurf in der aktuellen Fassung auch tats\u00e4chlich verabschiedet und die Hoenle AG tats\u00e4chlich erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt und nicht bereits f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025\/2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ist, soll vorsorglich ein Nachhaltigkeitspr\u00fcfer bestellt werden.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/table>\n<p>\n                <em>5. Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds<\/em>\n            <\/p>\n<p>Am 01. Oktober 2025 wurde Herr Dr. Franz Richter, der zuvor das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden bei der Hoenle AG ausge\u00fcbt hat, vom Aufsichtsrat als Nachfolger f\u00fcr das ausgeschiedene Vorstandsmitglied Dr. Markus Arendt in den Vorstand der Hoenle AG entsendet und hat sein Amt als Aufsichtsrat zun\u00e4chst ruhen lassen. Mit Wirkung zum 01. M\u00e4rz 2026 wurde Herr Dr. Richter nunmehr f\u00fcr die Dauer von drei Jahren zum Vorstandsvorsitzenden der Hoenle AG bestellt. Er hat mit Wirkung zum Ablauf des 28. Februar 2026 sein Mandat als Aufsichtsrat der Hoenle AG niedergelegt.<\/p>\n<p>In dieser Hauptversammlung soll daher ein neues Mitglied des Aufsichtsrats gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat setzt sich gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz sowie \u00a7 10 Absatz 1 der Satzung der Hoenle AG aus f\u00fcnf von der Hauptversammlung zu w\u00e4hlenden Mitgliedern zusammen.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Absatz 2 der Satzung der Hoenle AG erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die \u00fcber die Entlastung des Aufsichtsrats f\u00fcr das vierte Gesch\u00e4ftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschlie\u00dft. Die Hauptversammlung kann eine hiervon abweichende k\u00fcrzere Amtsdauer beschlie\u00dfen. Das Gesch\u00e4ftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gew\u00e4hlt, so erfolgt die Wahl gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Absatz 4 der Satzung der Hoenle AG f\u00fcr den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds.<\/p>\n<p>Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschl\u00e4ge nicht gebunden.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat schl\u00e4gt vor, Herrn Heiko Geissler, ausge\u00fcbter Beruf: Managing Partner der Peter M\u00f6hrle Holdig GmbH &amp; Co. KG, Hamburg, Wohnort: Oberursel, f\u00fcr die restliche Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds, Herrn Dr. Franz Richter, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die \u00fcber die Entlastung f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2027\/2028, beschlie\u00dft, in den Aufsichtsrat zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Herr Heiko Geissler ist derzeit nicht Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausl\u00e4ndischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen.<\/p>\n<p>Herr Heiko Geissler ist Managing Partner der Peter M\u00f6hrle Gruppe. Die Peter M\u00f6hrle Gruppe hielt indirekt \u00fcber die Zweiunddrei\u00dfigste PMB Management SE, Hamburg, zum Zeitpunkt der letzten Hauptversammlung der Hoenle AG am 25.03.2025 ann\u00e4hernd 30% der Aktien und damit des Grundkapitals an der Hoenle AG.<\/p>\n<p>Bei der Zweiunddrei\u00dfigste PMB Management SE handelt es sich daher mit Blick auf die Hoenle AG um einen wesentlich beteiligten Aktion\u00e4r im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Im \u00dcbrigen bestehen nach Einsch\u00e4tzung des Aufsichtsrats keine im Sinne von Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktion\u00e4r. Nach Einsch\u00e4tzung des Aufsichtsrats ist Herr Heiko Geissler als unabh\u00e4ngig einzustufen.<\/p>\n<p>Herr Heiko Geissler qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung und seiner langj\u00e4hrigen beruflichen Praxis als unabh\u00e4ngiger Finanzexperte i.S.d. \u00a7 100 Abs. 5 Aktiengesetz, der Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet der Abschlusspr\u00fcfung hat.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Heiko Geissler versichert, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand f\u00fcr die T\u00e4tigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft aufbringen kann.<\/p>\n<p>Ein Lebenslauf von Herrn Heiko Geissler ist unter Abschnitt II. im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>zug\u00e4nglich und kann dort auch w\u00e4hrend der Hauptversammlung eingesehen werden. Ferner wird der Lebenslauf auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktion\u00e4re ausgelegt.<\/p>\n<p>\n                <em>6. Beschlussfassung \u00fcber die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2026 f\u00fcr Bar- und Sachkapitalerh\u00f6hungen mit der M\u00f6glichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie \u00fcber entsprechende Satzungs\u00e4nderungen<\/em>\n            <\/p>\n<p>Die in der Hauptversammlung vom 23. M\u00e4rz 2021 beschlossene und in \u00a7 5 Absatz 3 der Satzung der Hoenle AG geregelte Erm\u00e4chtigung des Vorstands zur Erh\u00f6hung des Grundkapitals gegen Bareinlagen und\/oder Sacheinlagen (genehmigtes Kapital 2021), von der bislang kein Gebrauch gemacht wurde, ist bis zum 22. M\u00e4rz 2026 befristet und ist daher im Zeitpunkt der Durchf\u00fchrung der Hauptversammlung am 24. M\u00e4rz 2026 bereits erloschen.<\/p>\n<p>Damit Vorstand und Aufsichtsrat auch k\u00fcnftig in der Lage sind, genehmigtes Kapital insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und sonstigen Wirtschaftsg\u00fctern sowie zur St\u00e4rkung der Eigenmittel der Gesellschaft einzusetzen und um hierbei sowohl auf Bar- als auch auf Sachkapitalerh\u00f6hungen zur\u00fcckgreifen zu k\u00f6nnen, soll unter Aufhebung des genehmigten Kapitals 2021 ein neues genehmigtes Kapital f\u00fcr Bar- und Sachkapitalerh\u00f6hungen (genehmigtes Kapital 2026) beschlossen werden und die Satzung entsprechend angepasst werden.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>a) Die von der Hauptversammlung am 23. M\u00e4rz 2021 beschlossene Erm\u00e4chtigung zur Kapitalerh\u00f6hung gegen Bar- und\/oder Sacheinlagen (genehmigtes Kapital 2021) sowie die in derselben Hauptversammlung beschlossene Erm\u00e4chtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts werden aufgehoben; \u00a7 5 Absatz 3 der Satzung der Hoenle AG wird ebenfalls aufgehoben.<\/p>\n<p>b) Der Vorstand wird bis zum 23. M\u00e4rz 2031 erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser St\u00fcckaktien (Stammaktien) gegen Bareinlagen und\/oder Sacheinlagen um bis zu \u20ac 600.000,00 (in Worten: Euro sechshunderttausend) zu erh\u00f6hen (genehmigtes Kapital 2026). Die Aktien k\u00f6nnen dabei nach \u00a7 186 Absatz 5 Aktiengesetz auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung \u00fcbernommen werden, sie den Aktion\u00e4ren der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. &#8220;mittelbares Bezugsrecht&#8221;).<\/p>\n<p>Der Vorstand wird ferner erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerh\u00f6hung und ihrer Durchf\u00fchrung festzulegen. Der Vorstand ist dabei insbesondere erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung der neuen Aktien zu bestimmen, insbesondere auch die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien auf ein bereits abgelaufenes Gesch\u00e4ftsjahr zu erstrecken, soweit die Hauptversammlung hier\u00fcber noch keinen Gewinnverwendungsbeschluss gefasst hat.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat ist erm\u00e4chtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerh\u00f6hung aus genehmigtem Kapital und, falls das genehmigte Kapital bis zum 23. M\u00e4rz 2031 nicht oder nicht vollst\u00e4ndig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Erm\u00e4chtigungsfrist anzupassen.<\/p>\n<p>c) Der Vorstand wird dar\u00fcber hinaus erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktion\u00e4re in folgenden F\u00e4llen ganz oder teilweise auszuschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>(a) um etwaige Spitzenbetr\u00e4ge von dem Bezugsrecht auszunehmen;<\/p>\n<p>(b) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, von Gesamtheiten von Wirtschaftsg\u00fctern, die einen Betrieb oder einen Betriebsteil bilden, Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten oder Lizenzrechten;<\/p>\n<p>(c) wenn der Ausgabepreis der neuen St\u00fcckaktien den B\u00f6rsenpreis der Aktien der Hoenle AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Erm\u00e4chtigung gilt jedoch nur mit der Ma\u00dfgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gem\u00e4\u00df \u00a7 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht \u00fcberschreiten d\u00fcrfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Aus\u00fcbung dieser Erm\u00e4chtigung.<\/p>\n<p>d) Satzungs\u00e4nderung<\/p>\n<p>\u00a7 5 Abs. 3 der Satzung der Hoenle AG wird vollst\u00e4ndig neu gefasst und lautet nunmehr wie folgt:<\/p>\n<p>&#8220;(3) Der Vorstand ist bis zum 23. M\u00e4rz 2031 erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser St\u00fcckaktien (Stammaktien) gegen Bareinlagen und\/oder Sacheinlagen um bis zu \u20ac 600.000,00 (in Worten: Euro sechshunderttausend) zu erh\u00f6hen (genehmigtes Kapital 2026). Die Aktien k\u00f6nnen dabei nach \u00a7 186 Absatz 5 Aktiengesetz auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung \u00fcbernommen werden, sie den Aktion\u00e4ren der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. &#8220;mittelbares Bezugsrecht&#8221;).<\/p>\n<p>Der Vorstand ist dar\u00fcber hinaus erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktion\u00e4re in folgenden F\u00e4llen ganz oder teilweise auszuschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>(a) um etwaige Spitzenbetr\u00e4ge von dem Bezugsrecht auszunehmen;<\/p>\n<p>(b) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, von Gesamtheiten von Wirtschaftsg\u00fctern, die einen Betrieb oder einen Betriebsteil bilden, Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten oder Lizenzrechten;<\/p>\n<p>(c) wenn der Ausgabepreis der neuen St\u00fcckaktien den B\u00f6rsenpreis der Aktien der Hoenle AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Erm\u00e4chtigung gilt jedoch nur mit der Ma\u00dfgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gem\u00e4\u00df \u00a7 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht \u00fcberschreiten d\u00fcrfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Aus\u00fcbung dieser Erm\u00e4chtigung.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerh\u00f6hung und ihrer Durchf\u00fchrung festzulegen. Der Vorstand ist dabei insbesondere erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung der neuen Aktien zu bestimmen, insbesondere auch die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien auf ein bereits abgelaufenes Gesch\u00e4ftsjahr zu erstrecken, soweit die Hauptversammlung hier\u00fcber noch keinen Gewinnverwendungsbeschluss gefasst hat.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat ist erm\u00e4chtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerh\u00f6hung aus genehmigtem Kapital und, falls das genehmigte Kapital bis zum 23. M\u00e4rz 2031 nicht oder nicht vollst\u00e4ndig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Erm\u00e4chtigungsfrist anzupassen.&#8221;<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der vorstehend vorgeschlagenen Erm\u00e4chtigung zur Erh\u00f6hung des Grundkapitals erstattet der Vorstand schriftlich Bericht \u00fcber die Gr\u00fcnde, aus denen das Bezugsrecht der Aktion\u00e4re ausgeschlossen ist. Der Bericht ist im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>zug\u00e4nglich und kann dort auch w\u00e4hrend der Hauptversammlung eingesehen werden. Ferner wird der Bericht auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktion\u00e4re ausgelegt.<\/p>\n<p>\n                <em>7. Beschlussfassung \u00fcber die Billigung des gem\u00e4\u00df \u00a7 162 Aktiengesetz erstellten und gepr\u00fcften Verg\u00fctungsberichts f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025<\/em>\n            <\/p>\n<p>Nach \u00a7 120a Absatz 4 Aktiengesetz hat die Hauptversammlung \u00fcber die Billigung des gem\u00e4\u00df \u00a7 162 Aktiengesetz erstellten und gepr\u00fcften Verg\u00fctungsberichts f\u00fcr das vorausgegangene Gesch\u00e4ftsjahr Beschluss zu fassen. Gem\u00e4\u00df \u00a7 162 Aktiengesetz ist ein Verg\u00fctungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellen und der Hauptversammlung gem\u00e4\u00df \u00a7 120a Absatz 4 Aktiengesetz zur Billigung vorzulegen.<\/p>\n<p>Der Verg\u00fctungsbericht wurde gem\u00e4\u00df \u00a7 162 Absatz 3 Aktiengesetz durch den Abschlusspr\u00fcfer daraufhin gepr\u00fcft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach \u00a7 162 Absatz 1 und 2 Aktiengesetz gemacht wurden. Der Vermerk \u00fcber die Pr\u00fcfung des Verg\u00fctungsberichts ist dem Verg\u00fctungsbericht beigef\u00fcgt.<\/p>\n<p>Der gem\u00e4\u00df \u00a7 162 Aktiengesetz erstellte und gepr\u00fcfte Verg\u00fctungsbericht f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025 ist im Internet unter<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>zug\u00e4nglich und kann dort auch w\u00e4hrend der Hauptversammlung eingesehen werden. Ferner wird der Verg\u00fctungsbericht auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktion\u00e4re ausgelegt.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den gem\u00e4\u00df \u00a7 162 Aktiengesetz erstellten und gepr\u00fcften Verg\u00fctungsbericht f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025 zu billigen.<\/p>\n<p>\n                <em>II. Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 &#8211; Lebenslauf von Herrn Heiko Geissler<\/em>\n            <\/p>\n<p>\n                <em>Heiko Geissler<\/em>\n            <\/p>\n<p>Nationalit\u00e4t: Deutsch<br \/>\n                <br \/><\/br>Geburtsjahr: 1980<\/p>\n<p>\n                <em>Berufliche Erfahrung<\/em>\n            <\/p>\n<\/p>\n<table>\n<tr>\n<td>Jan 2026 &#8211; heute<\/td>\n<td>\n                        <em>Peter M\u00f6hrle Holding, <\/em>Hamburg<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Partner<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Managing Partner im Investment- und Portfolioteam<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Jan 2021 &#8211; Dez 2025<\/td>\n<td>\n                        <em>Ardian Germany GmbH, <\/em>(Private-Equity-Fonds 6,5 Mrd. \u20ac) Frankfurt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Buyout DACH<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Leiter des Investmentteams f\u00fcr das in Frankfurt ans\u00e4ssige Buyout-Team<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>2022-2025<\/td>\n<td>\n                        <em>SLV Lighting Group,<\/em> paneurop\u00e4ischer B2B-Beleuchtungsl\u00f6sungsanbieter<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Aufsichtsratsmitglied<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Okt 2014 &#8211; Dez 2020<\/td>\n<td>\n                        <em>Montagu Private Equity GmbH, <\/em>(Private-Equity-Fonds 3 Mrd. \u20ac) Frankfurt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Partner (Aug 2018 &#8211; Dez 2020, Investment Director: (Okt 2014 &#8211; Juli 2018)<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>2015-2020<\/td>\n<td>\n                        <em>Artemis Gruppe<\/em>, deutsche ambulante ophthalmologische Kette<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Mitglied des Beirats<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Sept 2006 &#8211; Sept 2014<\/td>\n<td>\n                        <em>3i Deutschland GmbH, <\/em>(Private-Equity-Fonds 5 Mrd. \u20ac), Frankfurt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Stellvertretender Direktor (Juli 2012 &#8211; September 2014),<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Senior Associate, Associate (Juli 2008 &#8211; Juni 2012),<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Analyst (September 2006 &#8211; Juni 2008)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Mitglied des Investmentteams mit Schwerpunkt DACH-Region<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>2007-2011<\/td>\n<td>\n                        <em>NORMA Group<\/em>, internationaler Befestigungsspezialist<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Beobachter des Beirats<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>2008-2012<\/td>\n<td>\n                        <em>Scandlines<\/em>, deutsch-skandinavischer F\u00e4hrbetreiber<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Beobachter des Aufsichtsrats<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>2011-2014<\/td>\n<td>\n                        <em>Hilite<\/em>, deutsch-amerikanischer Automobilzulieferer<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Mitglied des Beirats<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>2013-2014<\/td>\n<td>\n                        <em>Atesteo<\/em>, deutscher Testdienstleister,<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Mitglied des Beirats<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/table>\n<p>\n                <em>Ausbildung<\/em>\n            <\/p>\n<\/p>\n<table>\n<tr>\n<td>Sept 2002 &#8211; Aug 2006<\/td>\n<td>\n                        <em>Maastricht University, Niederlande<\/em>\n                    <\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td> <\/td>\n<td>Master of Science (MSc) in Internationaler Betriebswirtschaftslehre<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Aug 2004 &#8211; Dez 2004<\/td>\n<td>\n                        <em>University of Minnesota, Carlson School of Management, USA <\/em>&#8211;<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Sept 2001 &#8211; Aug 2002<\/td>\n<td>\n                        <em>Maastricht University, Niederlande<\/em>\n                    <\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td> <\/td>\n<td>Internationale Betriebswirtschaftslehre<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(Vordiplom)<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/table>\n<p>\n                <em>Unabh\u00e4ngigkeit im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) 2022<\/em>\n            <\/p>\n<p>Heiko Geissler ist unabh\u00e4ngig im Sinne des DCGK. Erg\u00e4nzend wird darauf hingewiesen, dass Herr Geissler Mitarbeiter der Peter M\u00f6hrle Gruppe ist, die indirekt \u00fcber die Zweiunddrei\u00dfigste PMB Management SE, Hamburg \u00fcber 10 % der Aktien und damit des Grundkapitals an der Hoenle AG h\u00e4lt. Nach Einsch\u00e4tzung des Aufsichtsrats bestehen keine weiteren pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Beziehungen von Herrn Geissler zu der Hoenle AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Hoenle AG oder einem wesentlich an der Hoenle AG beteiligten Aktion\u00e4r, die einen wesentlichen und nicht nur vor\u00fcbergehenden Interessenkonflikt begr\u00fcnden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\n                <em>Kompetenzprofil<\/em>\n            <\/p>\n<p>Heiko Geissler erf\u00fcllt folgende Besetzungsziele und Auspr\u00e4gungen des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats der Hoenle AG:<\/p>\n<\/p>\n<table>\n<tr>\n<td>\u2015<\/td>\n<td>Unternehmensf\u00fchrung und -kontrolle<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u2015<\/td>\n<td>Internationalit\u00e4t<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u2015<\/td>\n<td>Recht\/Compliance<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u2015<\/td>\n<td>Personal<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u2015<\/td>\n<td>Nachhaltigkeit\/ESG<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/table>\n<p>Er ist Finanzexperte i.S.d. \u00a7 100 Abs. 5 AktG<\/p>\n<\/p>\n<table>\n<tr>\n<td>\u2015<\/td>\n<td>Rechnungslegung<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u2015<\/td>\n<td>Abschlusspr\u00fcfung<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/table>\n<p>\n                <em>III. Bericht des Vorstands zu der unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgesehenen Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und zu der dort vorgesehenen Erm\u00e4chtigung zum Bezugsrechtsausschluss (\u00a7 186 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit \u00a7 203 Absatz 1 und 2 Aktiengesetz)<\/em>\n            <\/p>\n<p>Die in der Hauptversammlung vom 23. M\u00e4rz 2021 beschlossene und in \u00a7 5 Absatz 3 der Satzung der Hoenle AG geregelte Erm\u00e4chtigung des Vorstands zur Erh\u00f6hung des Grundkapitals gegen Bareinlagen und\/oder Sacheinlagen (genehmigtes Kapital 2021), von der bislang kein Gebrauch gemacht wurde, ist bis zum 22. M\u00e4rz 2026 befristet und ist daher im Zeitpunkt der Durchf\u00fchrung der Hauptversammlung am 24. M\u00e4rz 2026 bereits erloschen.<\/p>\n<p>Unter Tagesordnungspunkt 6 soll daher ein neues genehmigtes Kapital 2026 von insgesamt \u20ac 600.000,00 (d.h. im Umfang von ann\u00e4hernd 10% des Grundkapitals von aktuell \u20ac 6.062.930,00) im Wege der Satzungs\u00e4nderung geschaffen werden, das bis zum 23. M\u00e4rz 2031 befristet sein soll.<\/p>\n<p>Im Interesse gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Flexibilit\u00e4t soll auch das neue genehmigte Kapital 2026 insgesamt sowohl f\u00fcr Bar- als auch f\u00fcr Sachkapitalerh\u00f6hungen zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>Die Gesellschaft beabsichtigt, auch zuk\u00fcnftig durch Akquisitionen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteilen ihre Wettbewerbsf\u00e4higkeit zu st\u00e4rken und dadurch langfristige und kontinuierliche Ertragszuw\u00e4chse zu erm\u00f6glichen. Dadurch soll zus\u00e4tzlich der Wert der Aktie der Gesellschaft gesteigert werden. Um auch Eigenkapital zur Finanzierung einsetzen zu k\u00f6nnen, ist es notwendig, das vorgeschlagene genehmigte Kapital zu schaffen. Da eine Kapitalerh\u00f6hung bei einer Akquisition kurzfristig erfolgen muss, kann diese in aller Regel nicht von der nur einmal j\u00e4hrlich stattfindenden Hauptversammlung unmittelbar beschlossen werden. Vielmehr bedarf es aus diesem Grund der Schaffung eines genehmigten Kapitals, auf das der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats schnell zur\u00fcckgreifen kann.<\/p>\n<p>&#8211; Barkapitalerh\u00f6hung<\/p>\n<p>Im Falle der Barkapitalerh\u00f6hung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals ist den Aktion\u00e4ren grunds\u00e4tzlich ein Bezugsrecht einzur\u00e4umen, wobei auch ein mittelbares Bezugsrecht im Sinne des \u00a7 186 Absatz 5 Aktiengesetz gen\u00fcgt. Die Ausgabe von Aktien unter Einr\u00e4umung seines solches mittelbaren Bezugsrechts ist bereits nach dem Gesetz nicht als Bezugsrechtsausschluss anzusehen. Den Aktion\u00e4ren werden letztlich die gleichen Bezugsrechte gew\u00e4hrt wie beim direkten Bezug. Aus abwicklungstechnischen Gr\u00fcnden werden lediglich ein oder mehrere Kreditinstitut(e) an der Abwicklung beteiligt.<\/p>\n<p>Der Vorstand soll jedoch erm\u00e4chtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbetr\u00e4ge, die infolge des Bezugsverh\u00e4ltnisses entstehen und nicht mehr gleichm\u00e4\u00dfig auf alle Aktion\u00e4re verteilt werden k\u00f6nnen, zur Erleichterung der Abwicklung vom Bezugsrecht der Aktion\u00e4re auszunehmen.<\/p>\n<p>In F\u00e4llen der Barkapitalerh\u00f6hung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals soll der Vorstand ferner gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz erm\u00e4chtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats hinsichtlich eines Erh\u00f6hungsbetrages, der weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erm\u00e4chtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Erm\u00e4chtigung 10% des vorhandenen Grundkapitals \u00fcbersteigt, das Bezugsrecht der Aktion\u00e4re auszuschlie\u00dfen, wenn die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den B\u00f6rsenkurs nicht wesentlich unterschreitet.<\/p>\n<p>Diese Erm\u00e4chtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Gesch\u00e4ftsfeldern schnell und flexibel zu nutzen und einen daf\u00fcr bestehenden Kapitalbedarf ggf. auch sehr kurzfristig zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts erm\u00f6glicht dabei der Verwaltung nicht nur ein zeitn\u00e4heres Agieren, sondern auch eine Platzierung der Aktien zu einem b\u00f6rsenkursnahen Preis. Dies f\u00fchrt im Vergleich zu Bezugsrechtsemissionen zu h\u00f6heren Emissionserl\u00f6sen. Zus\u00e4tzlich kann mit einer derartigen Platzierung die Gewinnung neuer Aktion\u00e4rsgruppen verbunden werden.<\/p>\n<p>Bei Ausnutzung der Erm\u00e4chtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz wird der Vorstand die Abweichung vom B\u00f6rsenpreis so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen m\u00f6glich ist. Die Abweichung vom B\u00f6rsenpreis zum Zeitpunkt der Ausnutzung des genehmigten Kapitals wird keinesfalls mehr als 5% des dann aktuellen B\u00f6rsenkurses betragen.<\/p>\n<p>Der Bezugsrechtsausschluss darf weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erm\u00e4chtigung noch im Zeitpunkt der Aus\u00fcbung der Erm\u00e4chtigung 10% des bestehenden Grundkapitals \u00fcberschreiten. Durch diese Vorgaben wird in \u00dcbereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen den Schutzbed\u00fcrfnissen der Aktion\u00e4re im Hinblick auf einen Verw\u00e4sserungsschutz ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen. Jeder Aktion\u00e4r hat aufgrund des b\u00f6rsenkursnahen Ausgabekurses der neuen Aktien und aufgrund der gr\u00f6\u00dfenm\u00e4\u00dfigen Begrenzung der bezugsrechtsfreien Kapitalerh\u00f6hung grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit, die zur Aufrechterhaltung seiner Anteilsquote erforderlichen Aktien zu ann\u00e4hernd gleichen Bedingungen \u00fcber die B\u00f6rse zu erwerben. Es ist daher sichergestellt, dass in \u00dcbereinstimmung mit der gesetzlichen Wertung des \u00a7 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz die Verm\u00f6gens- wie auch die Stimmrechtsinteressen bei einer Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts angemessen gewahrt werden, w\u00e4hrend der Gesellschaft im Interesse aller Aktion\u00e4re weitere Handlungsspielr\u00e4ume er\u00f6ffnet werden.<\/p>\n<p>&#8211; Sachkapitalerh\u00f6hung<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit der Absicht der Gesellschaft, auch weiterhin durch Akquisitionen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteilen ihre Wettbewerbsf\u00e4higkeit zu st\u00e4rken, bedarf die Gesellschaft auch der M\u00f6glichkeit, derartige Akquisitionen durch Aktien finanzieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit, Aktien der Gesellschaft als Akquisitionsw\u00e4hrung anbieten zu k\u00f6nnen, schafft einen Vorteil im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte. Durch die vorgesehene Erm\u00e4chtigung kann der Vorstand auf dem nationalen oder internationalen Markt rasch und flexibel auf vorteilhafte Angebote oder sich ansonsten bietende Gelegenheiten reagieren. Um die Liquidit\u00e4t der Gesellschaft zu schonen, k\u00f6nnen oder sollen die im Rahmen der Akquisition von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen zu zahlenden Gegenleistungen &#8211; insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Finanzierungsstruktur &#8211; oft nicht mehr in Geld erbracht werden. Auch kann der Ver\u00e4u\u00dferer Wert darauf legen, als Gegenleistung Aktien der erwerbenden Gesellschaft zu erhalten, weil dies f\u00fcr ihn g\u00fcnstiger sein kann.<\/p>\n<p>Die Erm\u00e4chtigung, das Bezugsrecht auszuschlie\u00dfen, um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen auszugeben, soll den Vorstand in die Lage versetzen, eigene Aktien der Gesellschaft zur Verf\u00fcgung zu haben, um in geeigneten Einzelf\u00e4llen Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteile, Patente, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen oder eine einen Betrieb bildende Gesamtheit von Wirtschaftsg\u00fctern gegen \u00dcberlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Unternehmenserweiterungen, die durch einen Unternehmens- oder Beteiligungserwerb erfolgen, erfordern in der Regel schnelle Entscheidungen. Durch die vorgesehene Erm\u00e4chtigung kann der Vorstand auf dem nationalen oder internationalen Markt rasch und flexibel auf vorteilhafte Angebote oder sich ansonsten bietende Gelegenheiten reagieren und M\u00f6glichkeiten zur Unternehmenserweiterung durch den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Ausgabe von Aktien im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktion\u00e4re ausnutzen.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen, ob er von der Erm\u00e4chtigung zur Kapitalerh\u00f6hung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion\u00e4re Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser M\u00f6glichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies nach Einsch\u00e4tzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktion\u00e4re liegt.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird \u00fcber die Ausnutzung des genehmigten Kapitals jeweils in der n\u00e4chsten Hauptversammlung berichten.<\/p>\n<p>\n                <em>IV. Teilnahmebedingungen<\/em>\n            <\/p>\n<p>\n                <em>1. Voraussetzungen f\u00fcr die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Aus\u00fcbung des Stimmrechts<\/em>\n            <\/p>\n<p>Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach \u00a7 19 der Satzung der Hoenle AG diejenigen Aktion\u00e4re berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend benannten Adresse oder E-Mail-Adresse in Textform (\u00a7 126b B\u00fcrgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und in Textform ihre Berechtigung durch einen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben:<\/p>\n<p>Hoenle AG<br \/>\n                <br \/><\/br>c\/o meet2vote AG<br \/>\n                <br \/><\/br>Marienplatz 1<br \/>\n                <br \/><\/br>84347 Pfarrkirchen<br \/>\n                <br \/><\/br>Deutschland<br \/>\n                <br \/><\/br>E-Mail: anmeldung@meet2vote.de<\/p>\n<p>Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Gesch\u00e4ftsschluss des 02. M\u00e4rz 2026, 24.00 Uhr (MEZ), (&#8221;<br \/>\n                <em>Nachweisstichtag<\/em>&#8220;) zu beziehen und muss der Gesellschaft mit der Anmeldung unter der obigen Adresse oder E-Mail-Adresse sp\u00e4testens bis zum Ablauf des 17. M\u00e4rz 2026, 24.00 Uhr (MEZ), zugehen. F\u00fcr den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch den Letztintermedi\u00e4r gem\u00e4\u00df \u00a7 67c Absatz 3 Aktiengesetz erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes aus.<\/p>\n<p>Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den teilnahmeberechtigten Aktion\u00e4ren Eintrittskarten f\u00fcr die Hauptversammlung \u00fcbersandt. Wir bitten die Aktion\u00e4re, fr\u00fchzeitig f\u00fcr die Anmeldung und die \u00dcbersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorgenannter Adresse Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzungen f\u00fcr die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Aus\u00fcbung des Stimmrechts.<\/p>\n<p>Die Anmeldung kann auch in der Weise erfolgen, dass der Aktion\u00e4r das ihm \u00fcber das depotf\u00fchrende Kreditinstitut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung ausf\u00fcllt und an das depotf\u00fchrende Kreditinstitut zur\u00fcckschickt. Die erforderliche Anmeldung und die \u00dcbersendung des Nachweises des ma\u00dfgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen F\u00e4llen durch das depotf\u00fchrende Institut vorgenommen.<\/p>\n<p>Jede St\u00fcckaktie gew\u00e4hrt in der Hauptversammlung eine Stimme.<\/p>\n<p>Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises des Anteilsbesitzes einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, so kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktion\u00e4rs zur Aus\u00fcbung der Aktion\u00e4rsrechte, insbesondere des Stimmrechts, zur\u00fcckweisen.<\/p>\n<p>\n                <em>2. Nachweisstichtag und dessen Bedeutung<\/em>\n            <\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df der Regelung in \u00a7 123 Absatz 4 Aktiengesetz gilt im Verh\u00e4ltnis zur Hoenle AG f\u00fcr die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Aus\u00fcbung des Stimmrechts als Aktion\u00e4r nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschlie\u00dflich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Ver\u00e4nderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierf\u00fcr keine Bedeutung. Aktion\u00e4re, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, k\u00f6nnen somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, er bzw. sie l\u00e4sst sich bevollm\u00e4chtigen oder zur Rechtsaus\u00fcbung erm\u00e4chtigen. Aktion\u00e4re, die sich ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag ver\u00e4u\u00dfern. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre f\u00fcr die Ver\u00e4u\u00dferbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum f\u00fcr eine eventuelle Dividendenberechtigung.<\/p>\n<p>\n                <em>3. Verfahren f\u00fcr die Stimmabgabe durch Bevollm\u00e4chtigte<\/em>\n            <\/p>\n<p>Aktion\u00e4re, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, haben die M\u00f6glichkeit, ihre Stimmrechte auch durch einen Bevollm\u00e4chtigten &#8211; zum Beispiel einen Intermedi\u00e4r, einen Stimmrechtsberater, eine Aktion\u00e4rsvereinigung oder einen sonstigen Dritten &#8211; aus\u00fcben zu lassen. Auch im Falle einer Bevollm\u00e4chtigung muss die Anmeldung unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgen.<\/p>\n<p>Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollm\u00e4chtigung gegen\u00fcber der Gesellschaft bed\u00fcrfen der Textform, wenn weder ein Intermedi\u00e4r im Sinne von \u00a7 67a Absatz 4 Aktiengesetz, noch ein Stimmrechtsberater, eine Aktion\u00e4rsvereinigung oder eine andere der in \u00a7 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts bevollm\u00e4chtigt wird. Werden Vollmachten zur Stimmrechtsaus\u00fcbung an Intermedi\u00e4re, Aktion\u00e4rsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen im Sinne \u00a7 135 Absatz 8 Aktiengesetz erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserteilung vom Bevollm\u00e4chtigten nachpr\u00fcfbar festzuhalten; sie muss zudem vollst\u00e4ndig sein und darf nur mit der Stimmrechtsaus\u00fcbung verbundene Erkl\u00e4rungen enthalten. Wir bitten daher die Aktion\u00e4re, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollm\u00e4chtigenden \u00fcber die Form der Vollmacht abzustimmen.<\/p>\n<p>Ein Formular, das f\u00fcr die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Eintrittskarte, welche den Aktion\u00e4ren nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Nachweiserbringung zugeschickt wird. Dieses Formular steht auch unter<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>zum Herunterladen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Bevollm\u00e4chtigt ein Aktion\u00e4r mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gem\u00e4\u00df \u00a7 134 Absatz 3 Satz 2 Aktiengesetz berechtigt, eine oder mehrere von diesen zur\u00fcckzuweisen. Davon unber\u00fchrt bleibt die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr Aktien der Gesellschaft, die ein Aktion\u00e4r in unterschiedlichen Wertpapierdepots h\u00e4lt, jeweils einen eigenen Vertreter f\u00fcr die Hauptversammlung zu bestellen.<\/p>\n<p>Der Nachweis der Bevollm\u00e4chtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollm\u00e4chtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollm\u00e4chtigung der Gesellschaft an die nachstehende Adresse oder E-Mail-Adresse \u00fcbermittelt werden:<\/p>\n<p>Hoenle AG<br \/>\n                <br \/><\/br>c\/o meet2vote AG<br \/>\n                <br \/><\/br>Marienplatz 1<br \/>\n                <br \/><\/br>84347 Pfarrkirchen<br \/>\n                <br \/><\/br>Deutschland<br \/>\n                <br \/><\/br>E-Mail: hoenle@meet2vote.de<\/p>\n<p>\n                <em>4. Verfahren f\u00fcr die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter<\/em>\n            <\/p>\n<p>Als Service bietet die Hoenle AG ihren Aktion\u00e4ren an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.<\/p>\n<p>Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern m\u00fcssen in der Vollmacht verbindliche Weisungen f\u00fcr die Stimmrechtsaus\u00fcbung erteilt werden; sie sind verpflichtet, gem\u00e4\u00df den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter \u00fcben das Stimmrecht ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der vom Aktion\u00e4r erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Aus\u00fcbung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widerspr\u00fcchen gegen Hauptversammlungsbeschl\u00fcsse, zur Aus\u00fcbung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Antr\u00e4gen entgegen.<\/p>\n<p>Auch diejenigen Aktion\u00e4re, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, m\u00fcssen sich frist- und formgerecht unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden.<\/p>\n<p>Ein entsprechendes Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>zum Herunterladen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Die Vollmachten und Weisungen f\u00fcr die Stimmrechtsvertreter, die vor der Hauptversammlung erteilt werden, sind aus organisatorischen Gr\u00fcnden bis sp\u00e4testens 23. M\u00e4rz 2026, 24.00 Uhr (MEZ), per Post oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt &#8220;Verfahren f\u00fcr die Stimmabgabe durch Bevollm\u00e4chtigte&#8221; genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse zur\u00fcckzusenden, andernfalls k\u00f6nnen diese nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktion\u00e4ren, Aktion\u00e4rsvertretern bzw. deren Bevollm\u00e4chtigten an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch w\u00e4hrend der Hauptversammlung mit der Aus\u00fcbung des Stimmrechts zu bevollm\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>\n                <em>5. \u00dcbermittlung von Informationen durch Intermedi\u00e4re \u00fcber SWIFT<\/em>\n            <\/p>\n<p>Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und Stimmabgabe kann die Anmeldung, Eintrittskartenbestellung und Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren \u00c4nderung gem\u00e4\u00df \u00a7 67c Aktiengesetz auch \u00fcber Intermedi\u00e4re \u00fcber SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte<\/p>\n<p>BIC: CPTGDE5WXXX<\/p>\n<p>Instruktionen sind nur gem\u00e4\u00df ISO 20022 \u00fcber SWIFT m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Anmeldungen \u00fcber SWIFT m\u00fcssen sp\u00e4testens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das hei\u00dft bis 17. M\u00e4rz 2026, 24.00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. \u00c4nderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen \u00fcber SWIFT sind danach noch m\u00f6glich und m\u00fcssen bis 23. M\u00e4rz 2026, 12.00 Uhr (MEZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.<\/p>\n<p>\n                <em>6. Angaben zu den Rechten der Aktion\u00e4re nach \u00a7 122 Absatz 2, \u00a7 126 Absatz 1, \u00a7 127, \u00a7 131 Aktiengesetz<\/em>\n            <\/p>\n<\/p>\n<table>\n<tr>\n<td>a)<\/td>\n<td>\n                        <em>Tagesordnungserg\u00e4nzungsverlangen gem\u00e4\u00df \u00a7 122 Absatz 2 Aktiengesetz<\/em>\n                    <\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/table>\n<p>Aktion\u00e4re, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von \u20ac 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), k\u00f6nnen gem\u00e4\u00df \u00a7 122 Absatz 2 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenst\u00e4nde auf die Tagesordnung gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begr\u00fcndung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Erg\u00e4nzungsverlangen m\u00fcssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen, der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Das Verlangen ist schriftlich (\u00a7 126 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch) oder in der elektronischen Form des \u00a7 126 a B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Hoenle AG zu richten und muss der Gesellschaft daher sp\u00e4testens bis zum 21. Februar 2026 bis 24.00 Uhr (MEZ) zugehen.<\/p>\n<p>Die Antragsteller haben nach \u00a7 122 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit \u00a7 122 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands \u00fcber den Antrag halten.<\/p>\n<p>Etwaige Erg\u00e4nzungsverlangen sind an folgende Anschrift zu richten:<\/p>\n<p>Vorstand der Hoenle AG, Nicolaus-Otto-Stra\u00dfe 2, 82205 Gilching, Deutschland<\/p>\n<p>E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): hv2026@hoenle.com<\/p>\n<p>Bekanntzumachende Erg\u00e4nzungen der Tagesordnung werden unverz\u00fcglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Ver\u00f6ffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europ\u00e4ischen Union verbreiten. Sie werden au\u00dferdem unter der Internetadresse<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>bekannt gemacht und den Aktion\u00e4ren mitgeteilt.<\/p>\n<\/p>\n<table>\n<tr>\n<td>b)<\/td>\n<td>\n                        <em>Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge gem\u00e4\u00df \u00a7 126 Absatz 1, \u00a7 127 Aktiengesetz<\/em>\n                    <\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/table>\n<p>Antr\u00e4ge von Aktion\u00e4ren bzw. ihren Bevollm\u00e4chtigten gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gem\u00e4\u00df \u00a7 126 Absatz 1 Aktiengesetz sowie Wahlvorschl\u00e4ge von Aktion\u00e4ren bzw. ihren Bevollm\u00e4chtigten gem\u00e4\u00df \u00a7 127 Aktiengesetz sind ausschlie\u00dflich zu richten an:<\/p>\n<p>Hoenle AG<br \/>\n                <br \/><\/br>c\/o meet2vote AG<br \/>\n                <br \/><\/br>Marienplatz 1<br \/>\n                <br \/><\/br>84347 Pfarrkirchen<br \/>\n                <br \/><\/br>Deutschland<br \/>\n                <br \/><\/br>E-Mail: antrag@meet2vote.de<\/p>\n<p>Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge von Aktion\u00e4ren bzw. ihren Bevollm\u00e4chtigten, die bis zum 9. M\u00e4rz 2026, 24.00 Uhr (MEZ), unter dieser Adresse oder E-Mail-Adresse eingegangen sind und die weiteren Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 126, 127 Aktiengesetz erf\u00fcllen, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktion\u00e4ren auf der Internetseite der Gesellschaft unter<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>zug\u00e4nglich gemacht. Anderweitig adressierte Antr\u00e4ge werden nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge sind nur dann gestellt, wenn sie w\u00e4hrend der Hauptversammlung m\u00fcndlich gestellt werden.<\/p>\n<p>Das Recht eines jeden Aktion\u00e4rs, w\u00e4hrend der Hauptversammlung Gegenantr\u00e4ge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschl\u00e4ge zur Wahl des Abschlusspr\u00fcfers bzw. zur Wahl des Pr\u00fcfers f\u00fcr die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern auch ohne vorherige und fristgerechte \u00dcbermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<\/p>\n<table>\n<tr>\n<td>c)<\/td>\n<td>\n                        <em>Auskunftsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 131 Absatz 1 Aktiengesetz<\/em>\n                    <\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/table>\n<p>In der Hauptversammlung kann jeder Aktion\u00e4r oder Aktion\u00e4rsvertreter vom Vorstand Auskunft \u00fcber Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und gesch\u00e4ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgem\u00e4\u00dfen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.<\/p>\n<p>Unter den in \u00a7 131 Absatz 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 20 Absatz 2 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der Aktion\u00e4re zeitlich angemessen beschr\u00e4nken; er kann insbesondere bereits zu Beginn oder w\u00e4hrend der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen f\u00fcr den gesamten Verlauf der Hauptversammlung, f\u00fcr die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie f\u00fcr den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen.<\/p>\n<p>Weitergehende Erl\u00e4uterungen zu den Antragsrechten (\u00a7\u00a7 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 Absatz 1 Aktiengesetz) und Auskunftsrechten (\u00a7 131 Aktiengesetz) der Aktion\u00e4re k\u00f6nnen im Internet unter<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>eingesehen werden.<\/p>\n<p>\n                <em>7. Einsehbare Unterlagen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft<\/em>\n            <\/p>\n<p>Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht f\u00fcr die Hoenle AG und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats jeweils f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025, der erl\u00e4uternde Bericht zu den Angaben nach \u00a7 289a und \u00a7 315a Handelsgesetzbuch, der Lebenslauf von Herrn Heiko Geissler, der Bericht des Vorstands zu dem unter Tagesordnungspunkt 6 genannten Bezugsrechtsausschluss sowie der gem\u00e4\u00df \u00a7 162 Aktiengesetz erstellte und gepr\u00fcfte Verg\u00fctungsbericht f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025 k\u00f6nnen im Internet unter<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>eingesehen werden und sind auch w\u00e4hrend der Hauptversammlung dort weiterhin online zug\u00e4nglich. Ferner werden die vorgenannten Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktion\u00e4re ausgelegt.<\/p>\n<p>Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erl\u00e4uterungen ist \u00fcber die Internetseite der Gesellschaft<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>zug\u00e4nglich. Gleiches gilt auch f\u00fcr die Erl\u00e4uterungen der Rechte der Aktion\u00e4re nach \u00a7 122 Absatz 2, \u00a7 126 Absatz 1, \u00a7 127, \u00a7 131 Absatz 1 Aktiengesetz sowie die weiteren Informationen nach \u00a7 124a Aktiengesetz, die ebenfalls \u00fcber die Internetseite der Gesellschaft<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>zug\u00e4nglich sind. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.<\/p>\n<p>Auch w\u00e4hrend der Hauptversammlung werden die gesetzlich zug\u00e4nglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>zug\u00e4nglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktion\u00e4re ausgelegt.<\/p>\n<p>\n                <em>8. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung<\/em>\n            <\/p>\n<p>Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betr\u00e4gt das Grundkapital der Gesellschaft \u20ac 6.062.930,00 und ist eingeteilt in 6.062.930 St\u00fcckaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger betr\u00e4gt damit jeweils 6.062.930. Aus von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gem\u00e4\u00df \u00a7 71d Aktiengesetz zuzurechnenden eigenen Aktien k\u00f6nnen keine Stimmrechte ausge\u00fcbt werden; zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger h\u00e4lt die Gesellschaft 1.076 eigene Aktien.<\/p>\n<p>\n                <em>9. Hinweis zum Datenschutz<\/em>\n            <\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der Hoenle AG werden personenbezogene Daten verarbeitet. In unserer Datenschutzrechtlichen Betroffeneninformation f\u00fcr Aktion\u00e4re und Aktion\u00e4rsvertreter haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktion\u00e4re und Aktion\u00e4rsvertreter zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise k\u00f6nnen im Internet unter<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/\">https:\/\/www.hoenle.com\/de\/investoren\/hauptversammlung\/<\/a>\n            <\/p>\n<p>eingesehen werden und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktion\u00e4re ausgelegt.<\/p>\n<p>\n                <em>Gilching, im Februar 2026<\/em>\n            <\/p>\n<p>\n                <em>Hoenle AG<\/em>\n            <\/p>\n<p>\n                <em>Der Vorstand<\/em>\n            <\/p>\n<\/p>\n<p>(Ende)<\/p>\n<p>Aussender:  Hoenle AG<br \/>\n                <br \/><\/br>Adresse:  Nicolaus-Otto-Str. 2, 82205 Gilching<br \/>\n                <br \/><\/br>Land:  Deutschland<br \/>\n                <br \/><\/br>Ansprechpartner:  Hoenle AG<br \/>\n                <br \/><\/br>E-Mail:  ir@hoenle.com<br \/>\n                <br \/><\/br>Website:  www.hoenle.com<\/p>\n<p>ISIN(s): DE0005157101 (Aktie)<br \/>\n                <br \/><\/br>B\u00f6rsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in D\u00fcsseldorf, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Hannover, Freiverkehr in M\u00fcnchen, Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate BSX<\/p>\n<p>\n                <a href=\"https:\/\/www.pressetext.com\/news\/20260211027\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">[ Quelle:  https:\/\/www.pressetext.com\/news\/20260211027 ]<\/a>\n            <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gilching (pta027\/11.02.2026\/15:30) &#8211; Hoenle AG, Gilching<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"content-type":"","inline_featured_image":false,"site-sidebar-layout":"default","site-content-layout":"","ast-site-content-layout":"","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"","footer-sml-layout":"","theme-transparent-header-meta":"","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"default","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}}},"ir_press_type":[51],"class_list":["post-26194","ir_press_item","type-ir_press_item","status-publish","hentry","ir_press_type-news"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ir_press_item\/26194","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ir_press_item"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/ir_press_item"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=26194"}],"wp:term":[{"taxonomy":"ir_press_type","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hoenle.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ir_press_type?post=26194"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}